Ermächtigte Bundesjustizministerin Hubig persönlich die Strafverfolgung des Vereins „Friedensbrücke“?
Am 27. Mai hatte der Generalbundesanwalt Häuser, Wohnungen und Büroräume von Mitgliedern des Vereins „Friedensbrücke – Kriegsopferhilfe e. V.“ in Berlin und Brandenburg wegen des Vorwurfs der „Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland“, gemeint sind damit die Donbass-Republiken Donezk und Lugansk, untersuchen lassen und Haftbefehle ausgestellt. Da ein solches Ermittlungsverfahren nach Strafrechtsparagraph 129 nur möglich ist, wenn zuvor das Bundesjustizministerium eine „Verfolgungsermächtigung“ dazu erteilt hat, wollten die NachDenkSeiten wissen, ob Ministerin Stefanie Hubig diesen Schritt gegen einen Verein, der humanitäre Güter an kriegsgeschädigte Zivilisten verschickt, persönlich abgesegnet hat und mit welcher Begründung das Versenden von humanitären Gütern wie Medikamenten und Rollstühlen als „Terrorunterstützung“ bewertet wird. Von Florian Warweg.
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